Besuchscafé

„Ihr könnt Euch trennen, aber nicht von mir!“

In Ergänzung zum Begleiteten Umgang bietet der Kinderschutzbund getrennt lebenden Eltern das Besuchscafé als ein niedrigschwelliges Gruppenangebot an, bei dem mehrere Besuchsberechtigte in lockerer Atmosphäre gleichzeitig Umgangszeit mit ihren Kindern verbringen können. Eine Sozialpädagogin der Familienberatungsstelle und ein ausgebildeter Umgangsbegleiter stehen bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gedacht ist dieses Angebot insbesondere für Familien, in denen die Beziehung des Kindes zum besuchsberechtigten Elternteil positiv ist und von beiden Elternteilen auch so bewertet wird, jedoch die Rahmenbedingungen einen Kontakt beeinträchtigen oder verhindern.

Ziel des Besuchscafés ist es, den Kontakt zwischen Kind und besuchsberechtigtem Elternteil bei einer Trennung ohne längere Unterbrechung aufrecht zu erhalten. Die Eltern werden unterstützt, Probleme bei der Organisation und Durchführung des Umgangs zu überwinden.

Den Kindern soll ein möglichst unbeschwerter und harmonischer Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil ermöglicht werden. Ebenso sollen die Eltern auf dem Weg zu einer funktionierenden Elternbasis Unterstützung erfahren.

Begleiteter Umgang

Eine Chance für Trennungs- und Scheidungskinder

Ein Paar kann sich trennen, aber Eltern bleiben Eltern. Wenn Eltern sich trennen ist es besonders wichtig, dass die Kinder den Kontakt zu beiden Eltern behalten können, soweit das dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Das neue Kindschaftsrecht, das am 01. Juli 1998 in Kraft getreten ist, stärkt das Recht von Kindern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, auf Umgang mit beiden Eltern und allen ihnen wichtigen Bezugspersonen.

Die Umsetzung ist häufig nicht einfach, wenn etwa die Beziehung der Eltern als zerrüttet gilt und das Wohl des Kindes dabei in den Hintergrund gerät. Der Begleitete Umgang sowie die Begleitete Übergabe bieten eine Brücke zu all jenen Menschen, die im bisherigen Leben des Kindes prägend waren. 
Als Partner des Amtes für Jugend und Familie führt der Deutsche Kinderschutzbund des Kreisverband Straubing-Bogen e.V. diese Maßnahmen in Stadt und Landkreis durch. Die kindgerecht ausgestatteten Räume des hauseigenen Kindergartens werden den Kindern wie auch den Erwachsenen als geschützter Rahmen für den Kontakt mit dem umgangsberechtigten Elternteil zur Verfügung gestellt.

Unser Team an ehrenamtlichen Umgangsbegleitern hat sich mittlerweile auf zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöht; alle wurden in speziellen Kursen vom Landesverband ausgebildet und geprüft.
Die Modalitäten des Umgangs werden in Absprache mit den Elternteilen von einer sozialpädagogischen Fachkraft geregelt. Diese steht den Eltern jederzeit beratend und unterstützend zur Seite. Im regelmäßigen Turnus findet ein Austausch zwischen dem Team und der Fachkraft statt.

Ziele des Begleiteten Umgang

Anbahnung, Wiederherstellung und/oder Weiterführung des Besuchskontaktes zwischen dem Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten (Vater, Mutter, Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern).

Besuchskontakte werden durch die Anwesenheit einer dritten Person bei der Übergabe des Kindes oder während des ganzen Besuchskontaktes ermöglicht.

Die beteiligten Erwachsenen werden zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt und unterstützt.

Das Recht des Kindes auf den Umgang und dessen Umsetzung zum Wohle des Kindes werden berücksichtigt.

Der Begleitete Umgang stellt einen geschützten Rahmen für die Umgangskontakte bereit, die sonst nicht zustande kämen.

Durchführung

Der Durchführung des Begleiteten Umgangs liegt eine Konzeption zugrunde, die vom Bundesverband des Deutschen Kinderschutzbundes ausgearbeitet wurde und den Mitarbeitern als Arbeitsgrundlage dient.
Um Eltern und Kinder effektiv unterstützen zu können, arbeiten wir eng mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt sowie des Landkreises, dem Familiengericht und den beteiligten Stellen zusammen.

Der DSKB vertritt die Seite der betroffenen Kinder, weil u. a. folgendes wichtig ist:

  • Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Damit sich Kinder ungestört entwickeln können und um ihre eigene Identitätsfindung zu fördern brauchen sie beide Elternteile.
  • Kinder haben in der Regel den Wunsch beide Elternteile lieben zu dürfen.
  • Kinder sind nicht für das Wohlergehen der Eltern verantwortlich.

Methode

Vorbereitungsphase
Nachdem der Kinderschutzbund (vom Jugendamt, dem Familiengericht, von den Eltern selbst) um Übernahme einer Umgangsbetreuung gebeten wurde, klärt die Fachkraft mit den beteiligen Institutionen die Modalitäten ab. Mit den Eltern (einzeln oder gemeinsam) wird ein Vertrag ausgehandelt und abgeschlossen, wie die jeweilige Umgangsbegleitung ablaufen soll. Die zuständige ehrenamtliche Mitarbeiterin wird von der Fachkraft eingewiesen.

Durchführungsphase
Je nach der vorherigen Vereinbarung werden die Besuchskontakte oder die Übergabe des Kindes durch die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes begleitet.

Die Treffen finden in den Räumen des Kinderschutzbundes statt. Wenn die Vereinbarungen auch „begleitete Ausflüge“ (z.B. Tiergarten, Schwimmbad, etc.) zulassen, werden diese Aktivitäten vorher vereinbart. In der Regel hält sich der Mitarbeiter im Hintergrund, unterstützt jedoch, wenn nötig, die Interaktionen und sorgt für die Einhaltung der getroffenen Absprachen.

Neben den Umgangsterminen haben die Eltern die Möglichkeit, die bei den Treffen gemachten Erfahrungen und die Schwierigkeiten mit der Fachkraft in „Bilanzgesprächen“ zu erörtern.

Abschlussphase
Im Idealfall wird hier eine private Regelung des Umgangs erarbeitet, die von weniger Begleitung bis zum Wegfall der geleisteten Unterstützung reichen kann. In einem gemeinsamen Abschlussgespräch können die gemachten Erfahrungen noch einmal reflektiert werden.

Prinzipien
Wie bei allen Tätigkeiten des Kinderschutzbundes gelten auch bei dem Begleiteten Umgang unsere Grundsätze des helfenden Handelns.

Hilfeorientierung bedeutet in diesem Zusammenhang, kindbezogene klare Vorgaben anzubieten und sich nicht in Streitereien der Eltern verwickeln zu lassen, sondern neutral zu vermitteln.

Das Prinzip der Freiwilligkeit ist gewahrt, wenn wir Umgangsbegleitung als Dienstleistung anbieten, welche die Eltern annehmen können, aber auch ablehnen dürfen.

Dem Grundsatz der Vertraulichkeit entsprechen wir, indem mögliche Berichte neben den Rahmendaten allgemein gehalten sind und den Eltern in Kopie zugeleitet werden (Transparenz gegenüber den Betroffenen).

Andere Dritte (z.B. Verwandt, nicht beteiligte Behörden …) erhalten keine Auskünfte.

Das Prinzip der Autonomie wird gewährleistet, indem nur der jeweils notwendige Rahmen angeboten wird, d.h. es wird für jeden Einzelfall eine Höchstzahl der begleiteten Umgangskontakte gemeinsam erarbeitet. Ziel ist die selbständige Regelung der Besuchskontakte durch die Eltern.

Schlussbemerkung

Kinder brauchen eine Beziehung zu beiden Eltern, um selber beziehungsfähig zu werden und sie brauchen die Beziehung für ihre seelische Gesundheit. Der Betreute Umgang zählt deshalb zu den originären und zentralen Aufgaben des Deutschen Kinderschutzbundes.