So unterstützen wir Familien vor ort:

Unsere Familienhilfe ist vertraulich, Anonym. Konfessionslos und kostenlos:

Familienberatung

Vertraulich.
Anonym.
Kostenlos.

Familienmediation

Konflikte fair regeln.

Familienberatung

Die Anforderungen an Familien steigen ständig. Zwischen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und großen Freiheiten einerseits und einer Vielzahl von Risiken auf der anderen Seite suchen Familien nach Orientierung und Stabilität.
Hier setzt die Familienberatung des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Straubing-Bogen e.V. an. Sie ist ein alltagsbezogenes, konkretes, niedrigschwelliges und kostenloses Angebot für Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen. Dabei steht stets die Situation des Kindes bzw. des Jugendlichen in seinem vorzufindenden Kontext im Mittelpunkt der Beratung und Hilfestellung.

Die Stelle der Familienberatung ist besetzt mit zwei Diplom Sozialpädagoginnen. Sie hinterfragen, wo die Probleme liegen, welche Systeme betroffen sind und welches System ein anderes bedingt. Gemeinsam soll eine entsprechende und individuelle Lösung gefunden werden. Erstes Ziel ist immer eine Verbesserung der Alltagssituation durch Stabilisierung, Stärkung und Entlastung der ganzen Familie bzw. einzelner Familienmitglieder.

Auch eine längerfristige Begleitung der Hilfesuchenden in den schwierigen Lebenslagen ist möglich. Bei Bedarf können auch Hausbesuche gemacht werden. Im Vordergrund steht immer, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren. Das bedeutet, die bestehenden Ressourcen zu stärken und weiterzuentwickeln. Voraussetzung ist dabei immer das Prinzip der Freiwilligkeit. Sorgen und Probleme werden absolut vertraulich behandelt. Die Familienberaterinnen helfen Lösungen zu finden, damit Kinder auch weiterhin ein vertrauensvolles Zuhause finden. Um im besten Interesse des Kindes zu handeln, beteiligen sie die Kinder soweit es in deren Alter möglich ist. Die Hilfe ist direkt und so unbürokratisch wie möglich, dabei wird die Schweigepflicht nie außer Acht gelassen. Auch eine Beratung bei der die Hilfesuchenden anonym bleiben wollen ist möglich.

Zur Erreichung der Ziele ist unter Umständen die Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen erforderlich. In Absprache mit der Familie können Kontakte unterstützt und bei Bedarf aktiv vermittelt werden.


Familie ist der Platz,
 an dem das Kind aufwächst und sich entwickelt,
wo es betreut und erzogen wird
         und die erste grundlegende Bildung erhält.

Begleiteter Umgang

Eine Chance für Trennungs- und Scheidungskinder

Ein Paar kann sich trennen, aber Eltern bleiben Eltern. Wenn Eltern sich trennen ist es besonders wichtig, dass die Kinder den Kontakt zu beiden Eltern behalten können, soweit das dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Das neue Kindschaftsrecht, das am 01. Juli 1998 in Kraft getreten ist, stärkt das Recht von Kindern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, auf Umgang mit beiden Eltern und allen ihnen wichtigen Bezugspersonen.

Die Umsetzung ist häufig nicht einfach, wenn etwa die Beziehung der Eltern als zerrüttet gilt und das Wohl des Kindes dabei in den Hintergrund gerät. Der Begleitete Umgang sowie die Begleitete Übergabe bieten eine Brücke zu all jenen Menschen, die im bisherigen Leben des Kindes prägend waren. 
Als Partner des Amtes für Jugend und Familie führt der Deutsche Kinderschutzbund des Kreisverband Straubing-Bogen e.V. diese Maßnahmen in Stadt und Landkreis durch. Die kindgerecht ausgestatteten Räume des hauseigenen Kindergartens werden den Kindern wie auch den Erwachsenen als geschützter Rahmen für den Kontakt mit dem umgangsberechtigten Elternteil zur Verfügung gestellt.

Unser Team an ehrenamtlichen Umgangsbegleitern hat sich mittlerweile auf zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöht; alle wurden in speziellen Kursen vom Landesverband ausgebildet und geprüft.
Die Modalitäten des Umgangs werden in Absprache mit den Elternteilen von einer sozialpädagogischen Fachkraft geregelt. Diese steht den Eltern jederzeit beratend und unterstützend zur Seite. Im regelmäßigen Turnus findet ein Austausch zwischen dem Team und der Fachkraft statt.

Ziele des Begleiteten Umgang

Anbahnung, Wiederherstellung und/oder Weiterführung des Besuchskontaktes zwischen dem Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten (Vater, Mutter, Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern).

Besuchskontakte werden durch die Anwesenheit einer dritten Person bei der Übergabe des Kindes oder während des ganzen Besuchskontaktes ermöglicht.

Die beteiligten Erwachsenen werden zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt und unterstützt.

Das Recht des Kindes auf den Umgang und dessen Umsetzung zum Wohle des Kindes werden berücksichtigt.

Der Begleitete Umgang stellt einen geschützten Rahmen für die Umgangskontakte bereit, die sonst nicht zustande kämen.

Durchführung

Der Durchführung des Begleiteten Umgangs liegt eine Konzeption zugrunde, die vom Bundesverband des Deutschen Kinderschutzbundes ausgearbeitet wurde und den Mitarbeitern als Arbeitsgrundlage dient.
Um Eltern und Kinder effektiv unterstützen zu können, arbeiten wir eng mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt sowie des Landkreises, dem Familiengericht und den beteiligten Stellen zusammen.

Der DSKB vertritt die Seite der betroffenen Kinder, weil u. a. folgendes wichtig ist:

  • Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Damit sich Kinder ungestört entwickeln können und um ihre eigene Identitätsfindung zu fördern brauchen sie beide Elternteile.
  • Kinder haben in der Regel den Wunsch beide Elternteile lieben zu dürfen.
  • Kinder sind nicht für das Wohlergehen der Eltern verantwortlich.

Besuchscafé

„Ihr könnt Euch trennen, aber nicht von mir!“

In Ergänzung zum Begleiteten Umgang bietet der Kinderschutzbund getrennt lebenden Eltern das Besuchscafé als ein niedrigschwelliges Gruppenangebot an, bei dem mehrere Besuchsberechtigte in lockerer Atmosphäre gleichzeitig Umgangszeit mit ihren Kindern verbringen können. Eine Sozialpädagogin der Familienberatungsstelle und ein ausgebildeter Umgangsbegleiter stehen bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gedacht ist dieses Angebot insbesondere für Familien, in denen die Beziehung des Kindes zum besuchsberechtigten Elternteil positiv ist und von beiden Elternteilen auch so bewertet wird, jedoch die Rahmenbedingungen einen Kontakt beeinträchtigen oder verhindern.

Ziel des Besuchscafés ist es, den Kontakt zwischen Kind und besuchsberechtigtem Elternteil bei einer Trennung ohne längere Unterbrechung aufrecht zu erhalten. Die Eltern werden unterstützt, Probleme bei der Organisation und Durchführung des Umgangs zu überwinden.

Den Kindern soll ein möglichst unbeschwerter und harmonischer Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil ermöglicht werden. Ebenso sollen die Eltern auf dem Weg zu einer funktionierenden Elternbasis Unterstützung erfahren.